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   BGH, 15.09.2022 - 4 StR 87/22   

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https://dejure.org/2022,27335
BGH, 15.09.2022 - 4 StR 87/22 (https://dejure.org/2022,27335)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2022 - 4 StR 87/22 (https://dejure.org/2022,27335)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2022 - 4 StR 87/22 (https://dejure.org/2022,27335)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 20 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: Gesamtwürdigung, Maßstab, gravierende und dauerhafte Erkrankung, schwerwiegende Anlasstat); Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Urteilsgründe: Gesamtzusammenhang, ohne nähere ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.02.2022 - 4 StR 380/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Auszug aus BGH, 15.09.2022 - 4 StR 87/22
    Die insoweit erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (BGH, Urteil vom 17. Februar 2022 - 4 StR 380/21, NStZ-RR 2022, 173, 174 mwN).
  • BGH, 23.09.2020 - 6 StR 280/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Erörterung

    Auszug aus BGH, 15.09.2022 - 4 StR 87/22
    Mit der Feststellung, dass er nach der Tat apathisch war und sich bei seiner Festnahme "quasi in einem katatonischen Zustand" befand, sowie auf Grund des Umstands, dass es für den in der Anlasstat liegenden exzessiven Gewaltausbruch auch mit Blick auf das wahnhafte Beeinträchtigungserleben offenkundig keinen normalpsychologisch erklärbaren Zusammenhang gab (vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2020 - 6 StR 280/20, juris Rn. 4), ist die ohne nähere Begründung erfolgte Übernahme der Einschätzung des Sachverständigen, der Angeklagte habe im Zustand aufgehobener Steuerungsfähigkeit gehandelt, noch hinreichend belegt.
  • BGH, 10.11.2021 - 2 StR 173/21

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Darlegung:

    Auszug aus BGH, 15.09.2022 - 4 StR 87/22
    Denn die Urteilsgründe ergeben jedenfalls in ihrem Gesamtzusammenhang, dass der Angeklagte unter dem Einfluss eines akuten Schubs der Erkrankung stand (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 173/21, juris Rn. 24), als er auf den Geschädigten einstach.
  • BGH, 03.12.2020 - 4 StR 317/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Auszug aus BGH, 15.09.2022 - 4 StR 87/22
    Zwar kann der Umstand, dass der Täter trotz bestehender Grunderkrankung in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, im Rahmen der erforderlichen Gesamtabwägung ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit der künftigen Begehung erheblicher Straftaten im Sinne des § 63 StGB begründen und ist im Urteil daher regelmäßig zu erörtern (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 317/20, juris Rn. 8).
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